Die Österreichische Ärztekammer hat bereits am 30. März eine entsprechende Klarstellung veröffentlicht, wie im Zusammenhang mit der Pandemie mit ablaufenden Notarztdiplomen umzugehen ist. Hier nochmals zur Erinnerung zusammengefasst:

Die ÖÄK erinnert daran, dass gemäß Ärztegesetz sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Berufsausübung für die Dauer einer Pandemie ausgesetzt sind. Dies bedeute konkret für die Gültigkeit des Notarzt-Diploms, dass ein aufrechtes Diplom für die Dauer der Pandemie sowie darüber hinaus eine Zeitspanne, innerhalb welcher realistischerweise ein Refresher nachgeholt werden kann, verlängert wird. Die Entscheidung über die Angemessenheit des Zeitraums erfolge, so die ÖÄK, im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung (z.B. Kursangebote oder zeitliche Verfügbarkeit). Dazu sollen entsprechend nachvollziehbare Aufzeichnungen vorgelegt werden. “Damit soll die notärztliche Versorgung für die Bevölkerung aufrecht erhalten werden”, betonte die ÖÄK in dem Rundschreiben.

Die Verlängerung der Gültigkeit gilt auch für Notarzt-Diplome, die im alten System erworben wurden, sowie für das Diplom Leitender Notarzt/Leitende Notärztin. Diplome, die bereits vor dem 12. März also dem offiziellen Beginn der Pandemie, mangels Fortbildungsnachweis abgelaufen waren, werden aber unter dieser Bestimmung nicht wieder gültig.