Univ. Prof. Dr. Barbara Friesenecker

Liebe ÖGARI-Mitglieder,
liebe KollegInnen und Kollegen,
es ist mir eine große Freude Euch/Sie in meiner Funktion als Schriftführerin der ÖGARI und gleichzeitig Vorsitzende der ARGE Ethik zu informieren, dass unser Salzburger Kollege, der im Rahmen einer Therapiezieländerung mit einer Mordanklage bedroht war, rechtskräftig freigesprochen wurde. Ich habe bereits Ende letzten Jahres ausführlich über diesen Fall informiert.

Prof. Alois Birklbauer vom Institut für Strafrechtswissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz, der schlussendlich die Verteidigung des Kollegen übernommen hat, hat mich heute schriftlich informiert, dass der Freispruch seit Mitte November rechtskräftig ist. Er wird den Fall und die damit verbundenen rechtlichen Probleme in der Zeitschrift „Recht der Medizin“ publizieren. Ich habe ihn gebeten uns diese Publikation, sobald sie fertig ist, zur Verfügung zu stellen.

Wenn dieser Fall in Richtung Mord weiterverfolgt worden wäre, hätte dies einen immensen Rückschritt für den palliativmedizinischen Gedanken und damit für uns alle bedeutet, die sich für eine sinnvolle und menschliche Medizin einsetzen und ein Sterben in Würde als ein höchstes menschliches Gut ansehen, das wir ÄrztInnen im Sinne unserer Patientinnen gewährleisten sollen und müssen.

Ich möchte Sie und Euch alle nochmals darauf hinweisen, dass eine Therapiezieländerung einer strengen Indikationsstellung bedarf und eine gut dokumentierte Teamentscheidung sein muss. Die Argumente des „für und wider“ im Sinne des besten Nutzens für den Patienten müssen dabei zweifelsfrei nachvollziehbar sein um einen möglichst stressfreien Umgang mit dem Thema der Therapiezieländerung und des Sterbens für alle Beteiligten zu ermöglichen.

In diesem Sinne verbleibe ich mit dieser guten Nachricht und ganz herzlichen Grüßen an Euch/Sie alle,
Barbara Friesenecker