Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin begrüßt geplante Änderungen zur Notfallmediziner-Ausbildung

Zufrieden zeigen sich Experten der Österreichischen Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin(ÖGARI)mit jenem Teil der geplanten Ärztegesetz-Novelle, der die Ausbildung und Qualifikation von Notärztinnen und Notärzten verbessern und dem drohenden Notärztemangel entgegenwirken soll. „Wir begrüßen es, dass mit dieser Novelle, die heute im Ministerrat beschlossen wurde, der Weg für eine moderne Notarztausbildung von europäischem Format geebnet wird“, so ÖGARI-Präsident Prim. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Likar (Klagenfurt). „Hier wird eine langjährige Forderung der ÖGARI erfüllt.“

Zwei Motive sind es, warum sich die ÖGARI als zuständige Fachgesellschaft seit vielen Jahren für eine grundlegende Reform der Notarztausbildung in Österreich engagiert, so Prim. Dr. Helmut Trimmel (Wiener Neustadt), Vizepräsident und Vorsitzender der Sektion Notfallmedizin der ÖGARI. „Zum einen hat die prähospitale Notfallmedizin in den vergangenen 20 Jahren in Österreich einen hohen Standard entwickelt, mit dem wir auch im internationalen Vergleich sehr gut dastehen. Doch es fehlte bisher die zeitgemäße gesetzliche Grundlage für den Erwerb wichtiger notfallmedizinischer Kompetenzen, hier waren wir europäisches Schlusslicht. Zum anderen wird der Bedarf an Notärztinnen und -ärzten durch die Zunahme der Stützpunkte sowie die Vorgaben der Arbeitszeitregelungen immer größer. Durch die 2015 umgesetzten Änderungen der ärztlichen Ausbildungsordnung wurde eine Reform, die einen praktikablen Einstieg in die Tätigkeit als Notarzt ermöglicht, nunmehr zwingend erforderlich.“

Mit dem neuen § 40 des Ärztegesetzes werde für die Zukunft die Verfügbarkeit einer ausreichenden Zahl auch klinisch gut ausgebildeter Notärzte und Notärztinnen sichergestellt, so Prof. Likar: „Die zentralen Neuerungen, die der Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums vorsieht sind unserer Meinung nach hervorragend geeignet, die notfallmedizinische Ausbildung auf einem zeitgemäßen fachlichen Niveau zu garantieren.“

Vorgesehen wird ein zeitgemäßes, an Kompetenzen orientiertes System der Notarzt-Qualifikation, das sich aus theoretischen Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten zusammensetzt. Dies umfasst ein Theoriemodul mit 80 Einheiten, sowie den nachweislichen Erwerb genau definierter klinisch-praktischer Kompetenzen, im Spital ebenso wie im Rahmen von supervidierten Notfalleinsätzen, sowie eine verpflichtende Abschlussprüfung und regelmäßige Rezertifizierungen.

„Es wird nunmehr die sehr versorgungsrelevante Möglichkeit geschaffen, dass Assistenzärzte noch vor Abschluss ihrer Facharztausbildung im Notarztdienst aktiv werden dürfen, wenn dieser an ein Krankenhaus angeschlossen ist“, so Prim. Trimmel. Voraussetzung dafür ist, dass sie 33 Monate postpromotioneller Ausbildung absolviert haben, die entsprechenden fachlichen Qualifikationen nachweisen können, und der verantwortliche Leiter des (Krankenhaus)-Notarztstützpunktes sie für diese Tätigkeit freigibt.

Erfreulich sei auch, dass die im ersten Entwurf formulierte Vorgabe, dass nur jene Assistenzärztinnen und -ärzte Notarztdienste verrichten dürfen, die ihre Facharztprüfung – egal in welchem Sonderfach – erfolgreich absolviert haben, im aktuellen Ministerratsbeschluss gestrichen wurde. Im Begutachtungsverfahren war in zahlreichen Stellungnahmen genau dieser Punkt als problematisch hervorgehoben worden. „Der Erwerb der erforderlichen notfallmedizinischen Kompetenzen wird ja in anderer und umfassender Weise dokumentiert, die Facharztprüfung als Voraussetzung hätte hier keinerlei zusätzlichen Nutzen,“ so Prim. Trimmel.

„Insgesamt ist die nunmehr kurz vor der Umsetzung stehende Reform ein sehr positiver Schritt. Die Umsetzung der neuen Regelungen wird noch einiges an Arbeit und Kooperationsbereitschaft für alle Beteiligten bedeuten. Aber letztlich müssen alle ein Interesse an einem gut funktionierenden Notarztsystem haben – schließlich könnte jede und jeder von uns einmal in die Situation kommen, auf die rasche, lebensrettende Intervention von gut ausgebildeten Notärztinnen und Notärzten angewiesen zu sein“, betont Prof. Likar.