KIDS SAVE LIVES – Austria
„Wiederbelebung ist Kinder-leicht“


Hintergrund
Der plötzliche Herztod gilt in der westlichen Welt als dritthäufigste Todesursache. Statistisch betrachtet erleidet jeder zehnte Mensch einen außerklinischen Herzstillstand. Von den 12.000 Österreicherinnen und Österreichern, die im Laufe eines Jahres einen plötzlichen Herzstillstand erleiden, versterben etwa 10.000. In mehr als 60 Prozent wird ein Herzstillstand von Laien beobachtet. Wenn Laien sofort mit der Herzdruckmassage beginnen, verdreifacht sich die Überlebensrate. Mehr als 1.000 Menschen könnten also zusätzlich gerettet werden, wenn Anwesende sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen. Der Rettungsdienst kommt im Durchschnitt nach frühestens acht bis elf Minuten, Gehirnzellen sterben jedoch bereits nach drei bis fünf Minuten. Der zentrale und nachhaltige Schlüssel zur Erhöhung der Ersthelferrate ist nachgewiesenermaßen der verpflichtende Schulunterricht in Wiederbelebung, am besten noch vor der Pubertät.
In skandinavischen Ländern ist Wiederbelebung seit 15 und mehr Jahren im Lehrplan der Grundschulen verankert – dort liegt die Ersthelferrate bei 60 bis 80 Prozent. Auch in Italien, Portugal, Belgien, Dänemark und Frankreich bestehen gesetzliche Vorgaben für den Reanimationsunterricht in Schulen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt seit 2015 die KIDS SAVE LIVES Initiative.


Beispielgebend für Österreich ist das Wiener Pionierprojekt „Ich kann Leben retten!“ vom Verein PULS. Hier werden pro Schuljahr gesamt 30.000 Kinder der 3. und 6. Schulstufe in Wiederbelebung geschult. Zum Weltreanimationstag, dem 16. Oktober, hat der Deutsche Rat für Wiederbelebung die Social Media Initiative #ichrettedeinleben bzw. www.ichrettedeinleben.de ins Leben gerufen, mit der Forderung Reanimationsunterricht für alle Schüler:innen ab der 7.Schulstufe. Bisher wurden hier 53.732 Unterstützungen gesammelt.

Italien hat im August 2021 ein bemerkenswertes und vorbildliches Gesetz erlassen, um die Rate von Wiederbelebung sowie die Verwendung von öffentlich zugänglichen automatisierten Defibrillatoren (AED) deutlich zu verbessern. Sehen Sie dazu im Anhang dieses Gesetz in deutscher Übersetzung.

In Irland, Schottland, Norwegen, Schweden, Dänemark, Portugal und die Schweiz sind seit Jahren bundesweite Reanimationsregister implementiert. Die hier eingegebenen Daten werden im Rahmen von Qualitätssicherung laufend evaluiert. Ein entsprechendes Register für Österreich würde helfen, genaue nationale Daten zu generieren und damit die Bemühungen verbessern, Tod durch plötzlichen Herzstillstand zu vermeiden. Ein österreichisches Reanimationsregister sollte installiert werden.

Wir möchten Sie hiermit über die österreichische Erklärung zum „World Restart A Heart Day 2021“ informieren, welche die unterzeichneten ärztlichen Vertreter:innen von Rettungs- und Notarztorganisationen und medizinischen Fachgesellschaften gemeinsam erstellt haben. Wir fordern wie folgt:

  • Auch in Österreich soll die Ausbildung von Schulkindern in Wiederbelebung und deren kontinuierliche Wiederholung gesetzlich verankert werden.
  • Wiederbelebung soll – insbesondere im Kindesalter – im Rahmen der übrigen Erste- Hilfe-Ausbildung in einem eigenständigen Kursmodul unterrichtet werden.
  • Wiederbelebung muss zur Kulturfertigkeit werden, wie Lesen, Schreiben, Rechnen.
  • Die strukturierte telefonische Anleitung von Reanimationsmaßnahmen durch das Personal der medizinischen Notruf-Leitstellen soll österreichweit verpflichtend eingeführt, standardisiert und qualitätsgesichert durchgeführt werden.
  • Nur was wir messen, können wir verbessern: Um jährlich und zeitnahe österreichweite Aussagen über die präklinische Reanimation und die Ergebnisse treffen zu können, ist ein österreichisches Netzwerk von Reanimationsbeauftragten und ein idealerweise bundeseinheitliches Reanimationsregister notwendig.

Für die Erklärung zum „World Restart A Heart Day 2021“:
Österreichischer Rat für Wiederbelebung (ARC): Univ.-Prof. Dr. Michael Baubin MSc, Innsbruck und Dr. Joachim Schlieber, Salzburg
Österreichische Gesellschaft fu?r Anästhesie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI): Primar Priv.-Doz. Dr. Helmut Trimmel MSc, Wiener Neustadt
Österreichische Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin (ÖNK): Primar Dr. Reinhard Doppler, Rottenmann
Österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit: Primar Priv.-Doz. Dr. Peter Paal, Salzburg
ÖAMTC Flugrettung: Primar Univ. Prof. Dr. Wolfgang Voelckel MSc, Salzburg
Österreichisches Rotes Kreuz: Univ. Prof. Dr. Wolfgang Schreiber, Bundeschefarzt, Wien
Arbeiter-Samariterbund Österreichs, Primar a.D. Prof. Dr. Michael Gruska, Bundeschefarzt und Dr. Regina Gabriel, stv. Bundeschefärztin, Wien
Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich: Primar Dr. Christian Emich, Bundesarzt, Wien
Malteser Hospitaldienst Austria: Primar Priv.-Doz. Dr. Dr. Thomas Hausner, Bundesarzt, Wien
Bergrettungsdienst Österreich: OA Dr. Alexander Egger MSc, Chefarzt, Scheibbs
Berufsrettung Wien, MA70 und Verein „Puls“: Chefarzt Dr. Mario Krammel, Wien
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst des Landes Tirol: Dr. Adolf Schinnerl, Kufstein

Ergeht an:
BM Dr. Wolfgang Mückstein sowie Frau Kabinettchefin
BM Univ. Prof. Dr. Heinz Faßmann sowie Herr Generalsekretär
Die Gesundheitssprecher der Bundesparteien