In Österreich ist die Notarztausbildung seit Ende der 1980er Jahre im Ärztegesetz (aktuell § 40 ÄrzteG 1998) gesetzlich festgelegt; leider entsprechen die hier definierten Inhalte aber in keiner Weise mehr den medizinischen Entwicklungen der vergangenen 20 Jahre. Seit mehr als zehn Jahren bemüht sich die Sektion Notfallmedizin der ÖGARI hier intensiv um Verbesserung und Angleichung an europäische Standards, und urgiert entsprechende Änderungen des § 40 ÄrzteG.

Das Dreistufen-Modell zur Notarztausbildung
Bereits 2009 wurde von der ÖGARI ein Dreistufen-Modell zur Notarztausbildung vorgeschlagen.
Die Stufe 1, notfallmedizinische Basisausbildung für alle Ärzte, wurde mittlerweile im § 6 (2) der Ärzteausbildungsordnung 2015 gesetzlich verankert.
Stufe 2 definiert klinische Ausbildungsinhalte und Kompetenzen für die Ausbildung von ÄrztInnen im organisierten Notarztdienst bzw. in interdisziplinären Notfallaufnahmen. Sie ist durch die Inhalte des Moduls „Notfallmedizin“ (Ärzteausbildungsordnung 2015 Ausbildung zum Facharzt / zur Fachärztin für Anästhesie) bisher nur ansatzweise umgesetzt.
Die Stufe 3, ein Sonderfach Notfallmedizin, befindet sich im Diskussionsstadium und sollte nach Vorstellung der ÖGARI allen Fächern offenstehen. Ein Additivfach Notfallmedizin würde eine breite Einbindung aller notfallmedizinisch relevanten Fächer und ein größeres berufliches Entwicklungsspektrum ermöglichen und stellt somit eine mögliche Alternative zum Ausbildungsmodell eines „Facharztes für Notfallmedizin“ dar.

Die Änderung des § 40 basiert auf den Vorschlägen der ÖGARI und dem daraus entwickelten Modell der Österreichischen Ärztekammer. Sie ist dringendst notwendig, um die notfallmedizinische Ausbildung für die prähospitale Tätigkeit sowie die Patientenversorgung in den Notfallaufnahmen auf zeitgemäßem, fachlichem Niveau zu garantieren. Zwischenzeitlich gab es viele Gespräche und Diskussionen, v.a. mit den Vertretern der Österreichischen Ärztekammer (ÖAK), der Finanz- und Gesundheitsreferenten der Länder und der Krankenanstaltenträger, doch die Novelle zur Ärzteausbildungsordnung im Jahr 2015 hat die Situation wieder verschlechtert. Inwiefern sie die Novelle die „Notarztausbildung neu“ beeinträchtigt hat, lesen Sie im zweiten Teil dieser Themenreihe.

Lesen Sie in Teil 2/3 unserer Blog-Reihe zur „Notarztausbildung neu“:
• Verschärfte Situation durch Novelle zur Ärzteausbildungsordnung
• Das Positionspapier der ÖGARI
• Breite Zustimmung für das Positionspapier, doch ÖAK bremst