Die ARGE Ethik möchte kurz über das neue Erwachsenenschutzgesetz informieren, welches im Frühjahr 2017 im Nationalrat einstimmig beschlossen wurde und das 30 Jahre alte Sachwalterrecht reformiert. Die Neufassung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Diese neuen Rahmenbedingungen beeinflussen nicht nur die tägliche klinische Arbeit in unseren Krankenhäusern sondern auch die klinische Forschung an Österreichs Medizin-Universitäten.

Betroffen von diesem Gesetz sind in erster Linie Menschen, die nicht mehr für sich selbst sprechen können, beispielsweise alle nicht kommunikationsfähigen PatientInnen auf einer Intensivstation ohne Patientenverfügung. Hier eine kurze Übersicht der wichtigsten Änderungen:

  • Durch dieses neue Gesetz erhalten PatientInnen und Angehörige mehr Rechte. Die Selbstbestimmung wird gestärkt. Es geht dabei primär um den Schutz und den möglichst langen Erhalt von Autonomie und erst im zweiten Schritt um eine Stellvertretung.
  • Die Rolle der Stellvertretungen wurde in vier Bereiche unterteilt: Vorsorgevollmacht, gewählter Erwachsenenvertreter, gesetzlicher Erwachsenenvertreter und gerichtliche Erwachsenenvertretung. Neu ist die sogenannte „gewählte Erwachsenenvertretung“ – die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger. Die Rolle nächster Angehöriger wird gestärkt, sie dürfen bei nicht-entscheidungsfähigen PatientInnen über PEG-Sonden, Chemotherapie und Operationen in Vollnarkose entscheiden.
  • Die Differenzierung in „einfache“ und „schwerwiegende“ medizinische Behandlungen fällt in Zukunft weg.

Auf der ÖGARI Website unter der Rubrik ARGE Ethik/Downloads finden Sie dazu eine ausführliche Zusammenfassung der wichtigsten Details von Doz. Dr. Jürgen Wallner.